Wir haben in den Osterferien geöffnet:
Ausgabe FamilienCard und Freiburg Pass: Di. 10 - 12 und Mi, 16 - 18 Uhr
Beratung zu allem rund um den Familienalltag: Di. 10 - 12 und Mi, 16 - 18 Uhr
Wir haben in den Osterferien geöffnet:
Ausgabe FamilienCard und Freiburg Pass: Di. 10 - 12 und Mi, 16 - 18 Uhr
Beratung zu allem rund um den Familienalltag: Di. 10 - 12 und Mi, 16 - 18 Uhr
Die Freiburger FamilienCard ermöglicht es allen Familien in Freiburg, an Angeboten aus den Bereichen Kultur, Bildung und Freizeit teilzunehmen. Damit positionieren wir uns gegen gesellschaftliche Ausgrenzung. Wir haben uns bewußt dafür entschieden, eine FamilienCard für alle Freiburger Familien anzubieten. Es ist uns wichtig, dass auf der FamilienCard nicht erkennbar ist, ob sie erworben wurde oder kostenfrei ist. So kommt es nicht zu einer Diskriminierung von Familien, die über weniger Geld verfügen.
Jede Familie, die ihren Erstwohnsitz in Freiburg und mindestens ein Kind unter 18 Jahren hat, das im Haushalt lebt.
Die Karte bietet Vergünstigungen und freie Eintritte. Zu besonderen Gelegenheiten bieten wir in Zusammenarbeit mit unseren NetzwerkpartnernInnen eigene Workshops und Aktivitäten an.
Die Angebote der FamilienCard finden Sie unter www.fbff.de/familiencard/angebote
Pro Kind sind 10 ermäßigte Schwimmbadeintritte erhältlich (einmal pro Jahreslaufzeit). Der Preis pro Eintrittskarte beträgt 0,50 €.
Pro Familie sind 10 Schwimmbadeintritte für Erwachsene erhältlich (einmal pro Jahreslaufzeit). Der Preis pro Eintrittskarte beträgt 0,50 €. Die Abgabe der Schwimmbadkarten erfolgt gegen Barzahlung. Die Schwimmbadkarten sind 12 Monate, also für die Laufzeit der FamilienCard gültig. Es besteht kein Anspruch auf Umtausch abgelaufener Schwimmbadkarten.
Die Karte ist kostenfrei für Familien, die Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt oder BaföG beziehen. Alle anderen Familien zahlen einen Jahresbeitrag von 30 €. Dazu kommt - falls gewünscht - der ermäßigte Preis für die Schwimmbadkarten. Die FamilienCard ist ab dem Tag der Ausstellung 12 Monate gültig und kann jährlich verlängert werden.
Für den Erstantrag: Nachweis über Kinder (Stammbuch, Bescheid über Kindergeld, o.ä.), Personalausweis, evtl. Bescheid über Wohngeld, ALG II, Sozialhilfe. Für den Folgeantrag: Nachweis über Transferleistung falls zutreffend. Gerne können Sie den ausgefüllten Antrag mitbringen oder in der Ausgabestelle einen Antragsformular bekommen.
Bei 20 Ausgabestellen, davon bestimmt auch eine in Ihrer näheren Wohnumgebung!
Sowie
beim Freiburger Bündnis für Familie
Kaiser-Joseph-Str. 268 (3.OG, Friedrichsbau-Passage)
79098 Freiburg
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Dienstags von 10 - 12 Uhr
Mittwochs von 16 - 18 Uhr.
*** Unsere Ferien-Öffnungszeiten geben wir auf der Homepage bekannt***
Ansprechpartnerinnen:
Christine Kimpel
Katrin Pache
Sabrina Holz